

Bitte bringen Sie mittwochs zwischen 11:30 Uhr und 12:00 Uhr Ihren Personalausweis/Reisepass und die jeweils gültigen Bescheide mit in die Ausgabestelle. Ein Antrag auf Erteilung einer Berechtigung muss persönlich und schriftlich gestellt werden. Bei dieser Anmeldung können noch keine Waren ausgegeben werden. Wir überprüfen die Unterlagen und stellen einen zeitlich befristeten Berechtigungsausweis aus.
Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie im Stadtgebiet Waldkirchen wohnhaft sind. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen können wir leider Kunden aus den Gemeinden Jandelsbrunn, Neureichenau oder Haidmühle nicht versorgen.
Nein! Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lebensmittel der Tafel Waldkirchen e. V. Alle Leistungen werden freiwillig erbracht.
Nein, wir sind keine städtische Einrichtung, sondern ein als gemeinnützig anerkannter und eingetragener Verein.
Wir unterstützen Menschen wöchentlich mit Brot und Gebäck, Konserven, Obst, Gemüse, Milchprodukten, Wurst, Käse und vielen anderen Lebensmitteln.
Sie erhalten einen Warenkorb - gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro - in unserer Ausgabestelle in der Schmiedgasse 16 jeden Mittwochnachmittag
zwischen 12:15 Uhr und 14:30 Uhr.
